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Hörgeräte

Hörgeräte Reparatur: Kosten, Pauschalen & Übernahme durch die Krankenkassen

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2026
Lesedauer: 20 Minuten
© Cata Arango / istockphoto.com

Hörgeräte sind hochpräzise medizinische Hilfsmittel, die ihren Trägern ein Stück Lebensqualität zurückgeben und die Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen. Doch wie alle technischen Geräte sind auch Hörgeräte nicht vor Verschleiß und Defekten gefeit. Ob durch tägliche Beanspruchung, Feuchtigkeit, Ohrenschmalz oder mechanische Einwirkungen, es gibt zahlreiche verschiedene Probleme, die eine Reparatur notwendig machen können. Das erfordert spezialisiertes Fachwissen und präzise Werkzeuge, da diese Geräte aus empfindlichen elektronischen Komponenten, Mikrochips und feinen mechanischen Teilen bestehen. Während kleinere Wartungsarbeiten wie die Reinigung oder der Austausch von Filtern oft direkt beim Hörgeräteakustiker vor Ort durchgeführt werden können, müssen komplexere Vorgänge meist an den Hersteller eingeschickt werden. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Reparaturen während der Gewährleistungszeit, wobei die genauen Regelungen je nach Vertragsart variieren können.

Alles auf einen Blick:

  • Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass ein Hörsystem einen Defekt entwickelt. Die Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag einen festen Anteil über eine Reparaturkostenpauschale.
  • Bei unsachgemäßem Gebrauch wie grob fahrlässigen Beschädigungen kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ganz oder teilweise ablehnen. Dann müssen Reparatur oder Ersatz vom Versicherten selbst bezahlt werden.
  • Bei einem zuzahlungspflichtigen Hörgerät, also einem Hörsystem, das mehr bietet als die gängige Kassenleistung, müssen Versicherte häufig nicht nur die Mehrkosten beim Kauf, sondern je nach Vertrag auch zusätzliche Kosten für Reparaturen, Wartung oder Ersatzteile eigenständig tragen.
  • Der Hörgeräteakustiker ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Schwierigkeiten mit dem Hörgerät geht. Oft lassen sich die Probleme schnell beheben. 
  • Wenn Ihr Hörgerät im Ohr eine Beeinträchtigung zeigt, weil zum Beispiel Filter oder Schallaustritt verstopft sind, kann ein Akustiker Sie beraten, ob nur Bauteile zu reinigen sind oder ob ein Austausch nötig ist.

Was versteht man unter der Reparatur eines Hörgerätes?

Eine Hörgeräte-Reparatur bedeutet, dass ein Fachbetrieb das Gerät prüft und gezielt behebt, was seine Funktion beeinträchtigt. Egal, um welche Hörgeräteart es sich handelt. Häufig werden dabei Verschleiß- oder Defektteile wie Schallschläuche, Mikrofone, Hörer, Ohrpassstücke, Siebe oder Gehäuseteile ersetzt. Zusätzlich kommen Reinigung, Trocknung oder Software-Feinjustierungen dazu. Je nach Problem passiert das direkt im Hörakustik-Fachgeschäft oder im Servicezentrum des Herstellers.

GUT ZU WISSEN:
Kleinigkeiten wie ein Schallschlauchwechsel sind oft sofort erledigt, während größere Schäden, beispielsweise nach Feuchtigkeit oder einem Sturz, mehrere Tage dauern können. In dieser Zeit gibt es häufig ein Ersatzgerät.

Wo treten typischen Schäden bei Hörgeräten auf?

  • an Verschleißteilen
  • bei der Schallführung
  • beim Mikrofon
  • bei der Stromversorgung bzw. der Ladetechnik
  • an den Bedien- und Anschlusselementen

Wann ist eine Reparatur eines Hörgeräts notwendig?

Eine Reparatur ist dann notwendig, wenn das Hörsystem trotz frischer Batterie beziehungsweise vollem Akku, sauberem Filter und korrekt sitzendem Ohrstück nicht mehr zuverlässig arbeitet oder sichtbare Schäden vorliegen. Typische Anzeichen sind:

  • Aussetzer 
  • verzerrter, leiser oder dumpfer Klang
  • deutlich schlechteres Sprachverstehen
  • Hörgerät pfeift 
  • kein Ton trotz normaler Lautstärkeeinstellung
  • Fehlermeldungen in der App/Anzeige, Koppelungsprobleme, die nach Neustart nicht weggehen
  • Risse
  • lockere Teile
  • Wackelkontakt
  • verbogene Batteriefach-/Lade-Kontakte
  • Feuchtigkeitsschäden (Schweiß, Regen, „ins Wasser gefallen“)
  • Korrosion
  • muffiger Geruch
  • Verbindungsabbrüche bei Bluetooth oder Funkmodulen
  • Tonaussetzer beim Streaming
  • ungewöhnliche Geräusche wie Knistern oder Knacken beim Bewegen oder Berühren
SCHON GEWUSST?
In der Regel bekommen Hörgeschädigte alle 6 Jahre ein neues Hörgerät. Dieser Zeitraum basiert darauf, dass die Hörgeräte dann sozusagen veraltet sind. Im Allgemeinen bringen die Hersteller von Hörgeräten nämlich im Zweijahresrhythmus eine neue Gerätegeneration heraus, die erhebliche Fortschritte integriert. [1] § 31 der Hilfsmittelrichtlinie besagt, dass die Wiederverordnung bei Erwachsenen vor Ablauf der 6 Jahre einer besonderen Begründung bedarf. [2]

Wie läuft eine Hörgeräte‑Reparatur ab?

Zuerst erfolgt eine gründliche Fehlerdiagnose durch den Hörgeräteakustiker, gefolgt von Festlegung der Reparaturmaßnahmen. Häufige Ursachen sind Verunreinigungen, Batterieprobleme oder abgenutzte Schläuche, die als Bagatellreparaturen gratis innerhalb der Wartungspauschale der Krankenkasse abgerechnet werden. Bei Garantiefällen oder Gewährleistung übernimmt der Hersteller die Kosten für werkseitige Mängel, außer es kann Ihnen unsachgemäße Handhabung nachgewiesen werden. 

Was ist eine unsachgemäße Handhabung bei einem Hörgerät? 

Eine unsachgemäße Handhabung eines Hörgeräts umfasst alle Benutzungsfehler, die Schäden verursachen oder die Garantie erlöschen lassen, wie

  • mangelnde Reinigung,
  • das Tauchen in Wasser,
  • das Reinigen mit aggressiven Mitteln wie Alkohol oder spitzen Gegenständen,
  • schmutzige Hände beim Einsetzen und dadurch verursachte Verstopfungen,
  • falsche Lagerung,
  • Ziehen an Kabeln,
  • das Tragen bei Ohrentzündungen,
  • unkontrollierter Gebrauch durch Kinder oder andere Personen, die Aufsicht benötigen
  • sowie das Ignorieren von Trocknungsmaßnahmen, wodurch Feuchtigkeit, Ohrenschmalz oder Bakterien Schäden an Mikrofon, Hörer oder Elektronik anrichten.​

Welche Kosten können bei der Reparatur eines Hörgeräts anfallen?

Bei einer Hörgeräte-Reparatur können die Kosten je nach Defekt von kleinen Beträgen für Servicearbeiten bis hin zu mehreren 100 Euro reichen. Das hängt auch ein bisschen davon ab, welche Art von Hörgerät Sie haben. Eine Reparatur kann bei In-Ohr-Hörgeräten (IdO) in manchen Fällen teurer ausfallen, weil diese Bauform oft weniger „vor Ort“ beim Akustiker instand gesetzt werden kann. Statt einzelnem Teileaustausch im Fachgeschäft muss das Gerät im Gegensatz zu einem Hinter-dem-Ohr-Hörgerät (HdO) häufiger komplett zum Hersteller eingeschickt werden, was den Aufwand und damit die Kosten erhöhen kann. Zudem sitzt ein IdO-Gerät im Gehörgang und ist dadurch stärker Feuchtigkeit und Ohrenschmalz ausgesetzt, was Defekte begünstigen und Reparaturen aufwändiger machen kann. Kleine Reparaturen wie der Tausch eines verschlissenen Hörschlauchs oder das Beheben eines Wackelkontaktes liegen im Bereich zwischen 10 und 50 Euro, größere Reparaturen wie ein neues Mikrofon können zwischen 50 und 200 Euro kosten. Müssen mehrere Technikkomponenten gleichzeitig ausgetauscht werden, dann handelt es sich oft um einen wirtschaftlichen Totalschaden. 

Ist ein Gerät wirtschaftlich oder technisch nicht mehr reparabel, läuft es faktisch auf Neuversorgung hinaus. Gesetzlich Versicherte erhalten bei einer mehrkostenfreien Versorgung in der Regel eine vertraglich geregelte Service-/Reparaturabgeltung, die Reparaturen, Service und Wartung und je nach Schaden auch einen Ersatz abdeckt. Sind die Schäden allerdings auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen, dann werden Sie sie selbst übernehmen müssen. Wer sich für ein Premiumgerät entscheidet, trägt die Aufzahlung und kann auch bei Reparatur und Wartung Mehrkosten haben. 



Was ist die Reparaturpauschale der Krankenkassen? 

Die Krankenkassen übernehmen für Hörgeräte in der Regel Service- und Reparaturpauschalen, die je nach Krankenkasse und Vertrag grob bei etwa 100 bis 200 Euro pro Gerät liegen können. Wenn Sie ein Hörgerät von der Krankenkasse ohne Eigenanteil gewählt haben, ist der Akustiker durch seine Verträge mit den Kassen verpflichtet, die Funktionsfähigkeit über 6 Jahre vollständig sicherzustellen. Übersteigen die Reparaturkosten die Pauschale, ist das das unternehmerische Risiko des Akustikers. Er darf Ihnen keine Mehrkosten in Rechnung stellen und muss das Gerät instand setzen oder falls eine Reparatur unmöglich ist für gleichwertigen Ersatz sorgen. In begründeten Fällen kann also auch ein Neugerät vor dem Ablauf der Regelgebrauchszeit von 6 Jahren möglich sein. [3] Haben Sie ein sogenanntes Premiumgerät, werden Reparaturen auch nur im Rahmen der vereinbarten Servicepauschale übernommen. In seltenen Härtefällen oder bei extrem teuren Reparaturen kann ein Kostenvoranschlag eingereicht werden, aber die Erfolgschancen auf Übernahme der Mehrkosten sind bei Privatanteil-Geräten gering. Bei Kindern sind die Serviceleistungen in manchen Verträgen umfassender als bei Erwachsenen, weil durch Wachstum Passstücke deutlich häufiger ersetzt werden müssen und die Geräte im Alltag stärker beansprucht werden. Entsprechend sind die Pauschalen in der Kinderakustik häufig so ausgelegt, dass notwendige Instandsetzungen und Anpassungen möglichst ohne zusätzliche Kosten für die Eltern abgedeckt werden.

zuzahlungsfreies Gerät (Kassengerät)Gerät mit privater Aufzahlung
normaler Verschleiß
  • zu 100 % über Kassenpauschale abgedeckt
  • Kassenanteil frei
  • eventuelle Mehrkosten bei zuzahlungspflichtigen Hörgeräten sind privat zu zahlen
Pauschale aufgebraucht
  • Kostenrisiko meist beim Fachgeschäft
  • Mehrkosten nach Pauschalenende meist vom Versicherten zu tragen
Eigenverschulden (z. B. Verlust, Wasserschaden)
  • Privatleistung oder ggf. über separate Hörgeräteversicherung
  • Privatleistung oder ggf. über separate Hörgeräteversicherung

Was passiert, wenn die Reparaturkosten die Pauschale der Krankenkasse überschreiten?

Im § 33 SGB V (Hilfsmittel) ist festgelegt, dass Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln haben, die erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Diese Versorgung muss „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Wählen Sie also ein zuzahlungsfreies Gerät und damit die sogenannte Regelversorgung, muss die Krankenkasse dafür sorgen, dass dieses Gerät über die gesamte Nutzungsdauer funktioniert. Da die Kasse dem Akustiker eine Pauschale für Instandhaltung zahlt, ist die Reparatur Teil der Sachleistung, auf die man gesetzlichen Anspruch hat. Sind die 6 Jahre noch nicht vorbei und das Gerät laut dem Akustiker nicht mehr reparabel, dann muss er dies der Krankenkasse melden und sie entscheidet über eine mögliche vorzeitige Neuversorgung. Immer vorausgesetzt, die Reparatur ist nicht durch Selbstverschulden notwendig geworden.

Wer prüft, ob eine Reparatur oder ein Neukauf sinnvoller ist?

 Rolle
Fachgeschäftprimäre Diagnose und Empfehlung
KrankenkasseKostenfreigabe und Pauschalenprüfung; nach Pauschalenablauf oder Hörverschlechterung rät die Kasse meist zum Austausch
HNO-Arztzum Abklären, ob eventuell eine Verschlechterung der Hörleistung zu den Problemen führt

Nach diesen Kriterien wird entschieden

Reparatur lohnt sich 

  • bei Geräten unter 3 Jahren,
  • lokalen Schäden und
  • Kosten unter 50 Prozent des Neupreises.

Neukauf lohnt sich

  • bei über 6 Jahren Gerätegebrauch, 
  • wiederholten Defekten oder
  • veralteter Technik (z. B. fehlende Bluetooth/KI-Funktionen).

Was deckt die Servicepauschale bei Hörgeräten ab? 

abgedeckte Leistungennicht abgedeckte Leistungen
technische Instandhaltung
  • Ersatzteile
  • Arbeitszeit
  • Leihgeräte
  • Verlust
  • Totalschaden durch Eigenverschulden (z. B. Waschmaschine); Versicherung nötig
Wartung & Pflege
  • Inspektion
  • professionelle Reinigung
  • Austausch von Verschleißteilen
  • Pflegemittel für Zuhause (Reinigungstücher, Trockenkapseln, Sprays)
Anpassung & Einstellungen
  • Nacheinstellungen
  • Kontrollmessungen
  • Software-Updates bei veralteten Modellen
bei Kindern (zusätzlich)
  • Batterien/Akkus
  • Otoplastiken (bei Bedarf)
Premium-Geräte (allgemein)
  • nur Standardgerät-Kosten abgedeckt
  • Mehrkosten für teure Ersatzteile sind Eigenleistung
UNSER TIPP:
Gehen Sie am besten spätestens alle 6 Monate zum Akustiker und lassen Sie ihn einen Blick auf Ihr Hörgerät werfen. Dadurch entstehen für Sie keine Extrakosten und die Wahrscheinlichkeit, dass größere Probleme gleich erkannt und früh genug beseitigt werden, ist deutlich höher.

Wann müssen Hörgeräteträger Zusatzkosten bei der Reparatur selbst tragen?

Zusatzkosten müssen Hörgeräteträger in der Regel auch bei Reparaturen dann tragen, wenn sie sich für ein aufzahlungspflichtiges Hörgerät entscheiden. Denn meistens fallen in diesen Fällen auch Mehrkosten bei Reparatur und Wartung an, die über die vertraglichen Pauschalen hinausgehen. Weitere typische Fälle für Zusatzkosten, die selbst zu tragens sind, sind unsachgemäßer Gebrauch (z. B. grob fahrlässige Schäden) oder auch Verbrauchsmaterialien wie Batterien/Akkus bei Erwachsenen.

Welche Unterschiede bestehen bei der Kostenübernahme zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Die Unterschiede zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind bei Hörgeräten erheblich, da sie auf völlig unterschiedlichen Logiken basieren: Festbeträge (GKV) vs. Tarifleistungen (PKV). Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt dem Akustiker eine Einmalpauschale für mehrere Jahre. Damit sind alle Reparaturen bei Basis-Geräten abgegolten. Bei den Privaten Krankenversicherungen gibt es keine festgesetzte Reparaturpauschale. Wenn das Gerät kaputt ist, reichen Sie die Einzelrechnung des Akustikers bei Ihrer Versicherung ein. Diese erstattet den Betrag dann gemäß dem vereinbarten Prozentsatz.

Was sollten Hörgeräteträger beachten, bevor sie eine Reparatur beauftragen?

Bevor Sie das Hörgerät zur Reparatur geben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, zunächst eine mögliche Störung selbst ausfindig zu machen: 

  • Grundfunktionen prüfen: Batterie/Akku wechseln oder laden, Einschalten, Lautstärke und Programm testen, Schalter kontrollieren
  • Reinigung und Sichtkontrolle: Mikrofon-/Cerumenfilter auf Verstopfungen, Schallschläuche auf Risse und Ohrpassstücke auf Wachs prüfen; mit Tuch/Pinsel säubern
  • mögliche Ursache klären: bei Pfeifen Sitz korrigieren, bei Verzerrungen trocknen oder Filter wechseln, Feuchtigkeit als häufigste Defektursache ausschließen

Welche Fehler im Umgang mit Hörgeräten führen häufig zu Reparaturkosten?

Feuchtigkeit und Nässe:

  • Viele Nutzer legen ihre Hörgeräte beim Duschen oder Waschen im Badezimmer ab. Die hohe Luftfeuchtigkeit dringt in das Gehäuse ein und korrodiert die Kontakte.
  • Besonders beim Sport oder im Sommer greift der Salzgehalt im Schweiß die Dichtungen und die Elektronik an.
  • Ein unbedachter Sprung ins Wasser mit Hörgeräten führt oft zum Totalschaden.

mangelnde Hygiene:  

  • Wenn die Cerumen-Schutzfilter nicht regelmäßig gewechselt werden, dringt das Sekret in den Hörer vor. Ein Austausch des Hörers ist eine der häufigsten kostenpflichtigen Reparaturen.
  • Hautschuppen und Staub können die feinen Mikrofonöffnungen verstopfen, was zu einem dumpfen Klang führt oder das Gerät komplett „stumm“ macht.

falsche Reinigung: 

  • Die Verwendung von Glasreinigern, Alkohol oder Desinfektionsmitteln kann die Beschichtung des Gehäuses angreifen und spröde machen.
  • Das Reinigen der Mikrofonöffnungen mit Nadeln oder spitzen Gegenständen zerstört die empfindliche Membran im Inneren. 
  • Wird keine regelmäßige professionelle Reinigung durchgeführt, kann das später Nachteile haben. 

unsachgemäße Handhabung und Lagerung: 

  • Stürze auf harte Böden führen oft zu Gehäuserissen oder feinen Haarrissen in der Elektronik.
  • Hörgeräte auf der Heizung zu trocknen oder im Sommer im Auto liegen zu lassen, lässt die Kunststoffteile schmelzen und beschädigt die Akkus/Batterien.
  • Hunde und Katzen, die an ein gut erreichbar abgelegtes Gerät kommen, zerbeißen dieses nicht selten.
GUT ZU WISSEN:
Werden Hörgeräte von Tieren verschluckt, handelt es sich um einen medizinischen Notfall, denn die Batterien im Hörgerät können schwere Verätzungen verursachen. Suchen Sie sofort einen Tierarzt auf und nehmen Sie, falls vorhanden, die Verpackung des Hörgerätes mit, damit der Tierarzt genaue Informationen über Größe und Art des verschluckten Gegenstandes bekommt. Versuchen Sie nicht, das Tier selbstständig zum Erbrechen zu bringen, das könnte die Situation noch verschlimmern.

Hörgeräte sind hochpräzise Minicomputer, die auf engstem Raum eine sehr komplexe Technik aufweisen und bei denen immer eine Anpassung notwendig ist. Eine regelmäßige professionelle Wartung und sorgfältige Pflege können dabei helfen, viele Defekte von vornherein zu vermeiden und die Lebensdauer der Hörgeräte deutlich zu verlängern.

Eine Akustikerin reinigt ein transparentes Ohrpassstück eines Hörgeräts und hält dazu eine kleine Flasche mit Reinigungsflüssigkeit in der anderen Hand.
Eine regelmäßige zusätzliche Reinigung beim Hörgeräteakustiker sorgt dafür, dass auch in der Tiefe des Gerätes alles sauber ist © Cata Arango / istockphoto.com

Kann eine Hörgeräteversicherung sinnvoll sein?

Eine Hörgeräteversicherung kann Risiken rund um die Nutzung von Hörgeräten absichern, wobei Umfang und Leistungen je nach Anbieter und Tarif deutlich variieren. Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob der Schutz zu Ihren Bedürfnissen passt und ob mögliche Schäden oder Kosten nicht bereits durch Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen abgedeckt sind. Angeboten wird die Versicherung häufig über Akustiker, die beim Hörgerätekauf meist Produkte eines bestimmten Versicherungsunternehmens vermitteln, ohne dass dort ein Vergleich verschiedener Anbieter möglich ist. Alternativ können Sie Hörgeräteversicherungen auch direkt bei Versicherungsunternehmen abschließen und zwischen mehreren Tarifen wählen.

Was deckt eine Hörgeräteversicherung ab?

Während die Krankenkasse nur medizinisch notwendige Standardreparaturen bezuschusst, deckt die Versicherung oft auch Schäden durch Eigenverschulden ab. Dazu gehören zum Beispiel, je nach Tarif: 

  • Bedienungsfehler
  • Feuchtigkeitsschäden
  • Sturz- und Bruchschäden
  • Elektronikschäden außerhalb der Garantiezeit
  • Verlust 
  • Diebstahl 
  • Haustierschäden

Zusätzliche Vorteile können sein: 

  • Zubehör-Abdeckung
  • weltweiter Schutz

Oft wird jedoch nur ein Teil der Kosten übernommen, je nach Vertrag fällt eine Selbstbeteiligung an, und häufig wird pro Schadenskategorie innerhalb der Vertragslaufzeit nur einmal gezahlt. Verschleiß ist in der Regel nicht versichert.

ACHTUNG:
Prüfen Sie vor Abschluss, ob die Versicherung nach dem Neuwert (Kaufpreis) oder dem Zeitwert reguliert. Ein guter Tarif bietet oft in den ersten 2 bis 3 Jahren eine 100-prozentige Neuwertgarantie. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall innerhalb eines festgelegten Zeitraums den vollen Kaufpreis bzw. die Kosten für eine gleichwertige Neuanschaffung ersetzt, auch wenn das Gerät oder der Gegenstand inzwischen durch Nutzung an Wert verloren hat.

Wann leistet die Hörgeräteversicherung nicht? 

Die Hörgeräteversicherung greift nicht bei Schäden, die unter die Garantie oder die gesetzliche Gewährleistung fallen. Außerdem besteht kein Anspruch auf Leistungen, wenn stattdessen eine andere Versicherung wie die Haftpflicht- oder Hausratversicherung für den Schaden aufkommen kann. [4]

Wie dokumentiert man eine Hörgeräte‑Reparatur für die Versicherung?

Versicherer verlangen in der Regel eine Schadensmeldung plus Nachweise. Das beinhaltet oft ein bereits vorgefertigtes Schadensformular mit Schilderung des Hergangs. Außerdem sollten Sie eine Kopie des Kaufbelegs mit Hersteller, Modell und Seriennummer dazulegen sowie den Kostenvoranschlag beziehungsweise die Reparaturrechnung des Hörgeräteakustikers. Viele Versicherer erwarten auch von Ihnen, dass Sie bereits im Vorfeld mit der Krankenkasse klären, ob und wenn ja, welchen Betrag diese übernimmt und auch hierüber eine Bestätigung einreichen.

Hörgeräte reparieren: Garantien, Gewährleistung und Krankenkassenpauschale im Überblick 

AspektGewährleistung (gesetzlich)Garantie (freiwillig)Krankenkassenpauschale (GKV)
Rechtsgrundlagegesetzliche Mängelhaftung nach BGB; gilt automatisch beim Kauf​freiwillige Zusage von Hersteller oder Akustiker, vertraglich geregelt​Sozialgesetzbuch V, Hilfsmittelversorgung bzw. Hilfsmittelverzeichnis, Hilfsmittelverträge mit Akustikern​
ZweckSchutz vor Mängeln, die beim Kauf bereits vorhanden waren​zusätzlicher Schutz für definierte Defekte, oft kulanter als Gesetz​Sicherstellung der langfristigen Hörgeräteversorgung inkl. Service und vielen Reparaturen​
typische Dauermeist 24 Monate ab Übergabe (teilweise vertraglich leicht abweichend)​häufig 12 bis 24 Monate, je nach Anbieter und Tarif​Regelversorgungszeitraum meist 6 Jahre bei Erwachsenen, deutlich weniger bei Kindern
wer zahlt?Verkäufer (Hörakustiker) als Vertragspartner​Garantiegeber (Hersteller oder Akustiker), wie in Garantiebedingungen benannt​gesetzliche Krankenkasse bezahlt Pauschalen an den Hörakustiker​
typische LeistungenNachbesserung (Reparatur), Ersatzgerät, ggf. Minderung oder Rücktritt​kostenfreie oder vergünstigte Reparatur/Austausch im definierten Umfang​Service, Wartung und viele Reparaturen aus der Reparatur-/Servicepauschale​
Ausschlüsse/ Grenzenkein Schutz bei normalem Verschleiß oder eigenem Fehlgebrauch​Bedingungen je nach Dokument; häufig Ausschluss von Feuchtigkeit oder Sturz​die Reparatur teurer Geräte mit hoher Zuhahlung kann auch höhere Reparaturkosten verursachen, die der Hörgeräteträger übernehmen muss​
Beweislasterste 6 Monate: Mangel wird vermutet; danach Kunde in der Beweispflicht​Nachweis nach Garantiebedingungen, meist nur Defekt an sich erforderlich​keine klassische Beweislast; maßgeblich ist, ob Leistung katalog‑ und vertragskonform ist​
Verhältnis zueinandergilt unabhängig von Garantie und Kassenpauschale​ergänzt, aber ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung​läuft parallel zu Kaufrechten; greift vor allem in der Langzeitversorgung​

Wie lange dauert eine typische Hörgeräte‑Reparatur?

Da ein Hörgerät nicht nur ein schönes Add-on ist, sondern ein für den Alltag notwendiges Gerät, versuchen die Hörgeräteakustiker so schnell wie möglich wieder eine Versorgung sicherzustellen, häufig mit einem Ersatzgerät. Kleinere Probleme wie der Austausch einzelner Teile können häufig sofort oder am selben Tag im Fachgeschäft erledigt werden. Größere Schäden, bei denen das Gerät eingeschickt werden muss, dauern in der Regel einige Tage.

Welche Rolle spielt eine regelmäßige Wartung? 

Letztlich zeigt sich, dass regelmäßige Pflege und professionelle Wartung die beste Vorbeugung gegen Defekte darstellen. Wer sein Hörgerät sorgfältig behandelt, in einem bestimmten Turnus gründlich reinigt und zu den empfohlenen Wartungsterminen erscheint, kann die Lebensdauer seines Geräts deutlich verlängern und die Wahrscheinlichkeit kostspieliger Reparaturen minimieren. Die Investition in präventive Maßnahmen zahlt sich somit nicht nur finanziell aus, sondern sichert auch die kontinuierliche Hörqualität und damit ein Stück Lebensqualität.

Diese 5 Dinge sollten Sie beachten

  1. Vermeiden Sie Selbstreparaturen wie Aufschrauben, Kontaktspray oder aggressive Reinigungsmittel, weil dadurch Folgeschäden entstehen können und eine eventuelle Kostenübernahme oder Garantie eher komplizierter wird.
  2. Wenn Feuchtigkeit im Spiel war, dann schalten Sie das Gerät sofort aus, entfernen Sie die Stromquelle und lassen Sie es kontrolliert trocknen, statt es weiter zu betreiben.
  3. Dokumentieren Sie den Defekt kurz (seit wann und zu welchem Zeitpunkt tritt er auf, Fehlermeldung, Geräuschbild) und machen Sie Fotos von sichtbaren Schäden, damit der Fachbetrieb schneller entscheiden kann, ob ein Service, eine Reparatur oder ein Austausch nötig ist.
  4. Fragen Sie nach einem Leihgerät, falls die Reparatur länger dauert.
  5. Wenn es sich um ein aufzahlungspflichtiges Gerät handelt, dann lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben.


Fazit

Die Reparatur von Hörgeräten ist ein wesentlicher Bestandteil einer langfristigen und nachhaltigen Hörgeräteversorgung. Auch wenn moderne Hörgeräte zunehmend robuster und zuverlässiger werden, lassen sich Verschleißerscheinungen und gelegentliche Defekte im Alltag nicht vollständig vermeiden. Entscheidend ist, dass Träger von Hörgeräten bei ersten Anzeichen von Funktionsstörungen zeitnah ihren Hörakustiker aufsuchen, da viele Probleme durch frühzeitiges Eingreifen kostengünstig behoben werden können und sich nicht zu größeren Schäden entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen Hörakustiker, Hersteller und Krankenkasse gewährleistet in den meisten Fällen eine reibungslose Abwicklung notwendiger Reparaturen. Während einfache Wartungsarbeiten oft sofort vor Ort durchgeführt werden können, erfordern komplexere technische Defekte zwar einen Versand an den Hersteller, doch stehen in dieser Zeit meist Leihgeräte zur Verfügung, sodass die Hörversorgung nicht unterbrochen wird.

Hörgeräte Reparatur: Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt die Reparaturpauschale durch die Krankenkasse? 

Das ist je nach Krankenkassenvertrag etwas unterschiedlich geregelt, aber bei Erwachsenen sind es in der Regel 6 Jahre, bei Kindern meist 4 Jahre. 

Wie wirkt sich die Reparatur auf die Nutzungsdauer eines Hörgeräts aus?

Eine Reparatur verlängert in der Regelnicht die Garantiezeit des gesamten Geräts, sondern meist nur die Gewährleistung auf das ausgetauschte Bauteil.

Sind die Hörgeräte beim Probetragen versichert?

Ob beim Probetragen Versicherungsschutz besteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Verbraucher sollten daher ihre bestehenden Versicherungsverträge wie Hausrat- oder private Haftpflichtversicherung daraufhin prüfen, ob auch geliehene Gegenstände mitversichert sind. Teilweise ist das Probetragen bei Akustikern bereits von Beginn an vollständig abgesichert, oder es werden spezielle Policen für diesen Zeitraum angeboten.

Quellen

[1] Der Schwerhörigen, Bundesverband, u. a. „Deutscher Schwerhörigenbund e.V“. Schwerhoerigen-netz.de, schwerhoerigen-netz.de/rund-ums-hoeren/hoerhilfen-wie-bekomme-ich-sie/hoergeraeteversorgung/was-sagt-der-dsb-e-v/. Zugegriffen 9. Januar 2026.

[2] „Hilfsmittel-Richtlinie“. G-ba.de, www.g-ba.de/richtlinien/13/. Zugegriffen 9. Januar 2026.

[3] Krankenkassen.de, www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/hoergeraet/. Zugegriffen 9. Januar 2026.

[4] „Hörgeräteversicherung“. BaFin, www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/Produkte/Hoergeraete/Hoergeraete_node.html. Zugegriffen 12. Januar 2026.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.